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Fehlalarm. Keine Maßnahmen der Feuerwehr notwendig.
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Ein Anwohner meldete in der Kortemickestraße einen Gasgeruch. Dieser war auch durch die eintreffende Feuerwehr wahrnehmbar. Der Messzug des Kreises wurde nachalarmiert. Der betroffene Bereich wurde großflächig abgesperrt und die Anwohner aus den umliegenden Häusern wurden durch die Feuerwehr und Polizei aus dem entsprechenden Bereich geführt.
Zeitgleich wurde ein zweifacher Löschangriff aufgebaut und ein Trupp unter Atemschutz an der Absperrung bereitgestellt. Der betroffene Bereich wurde durch den Trupp mehrfach gemessen. Hierbei konnte auch tatsächlich ein Gasaustritt festgestellt werden. Zusammen mit dem Energieversorger wurde die betroffene Stelle lokalisiert. Die anliegenden Häuser wurden durch den Energieversorger freigemessen, sodass die Anwohner wieder in ihre Häuser konnten. Nach Absprache mit dem Energieversorger wurden die Maßnahmen der Feuerwehr zurückgebaut und die Einsatzstelle an diesen übergeben.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.
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Eine gestürzte Person konnte nichtmehr selbstständig aufstehen. Die Feuerwehr öffnete dem Rettungsdienst die Tür, damit dieser den Patienten versorgen konnte.
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