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Die Feuerwehr wurde zu einem Gebüschbrand alarmiert. Das Feuer wurde vor eintreffen durch die Eigenümerin mit Schaumlölscher gelöscht. Das Buschwerk wurde kontrolliert, die Eigenümeren beauftragt die stelle weiter zu beobachten und gegebenenfalls abzulöschen.
durch die Feuerwehr keine weiteren Maßnahmen.
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Nach starkem Regen, drohte Wasser aus einem nahegelgenen Bachlauf ins Gebäude einzudringen.
Durch das öffnen eines verstopften Ablaufrohres im Bach, konnten die Wassermassen abfliesen.
Die Bewohner des Hauses befanden sich im Urlaub.
Nach Rücksprache mit diesen wurde durch eine Nachbarin der Zugang ins Gebäude mit dem Haustürschlüssel geschaffen und die Kellerwohnung durch die Feuerwehr kontrolliert.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch Wärmestau innerhalb des Gebäudes.
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