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Die Feuerwehr wurde durch die automatische Brandmeldeanlage einer Pflege- und Betreuungseinrichtung alarmiert. Auf der Anfahrt kam durch einen Rückruf aus dem Objekt die Bestätigung, dass es sich um ein Feuer im Keller handeln würde. Daraufhin erhöhte der Einsatzleiter im Hinblick auf die Gefahr für Menschenleben das Einsatzstichwort.
Vor Ort stellte sich die Situation harmlos dar, so dass die auf der Anfahrt befindlichen Kräfte den Einsatz abbrechen konnten.
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Mutwilliges Auslösen der Brandmeldeanlage. Die Feuerwehr stellte die Anlage zurück und übergab die Einsatzstelle an den Betreiber.
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Der gemeldete Gasgeruch konnte weder durch die Kräfte der Feuerwehr, noch durch den Energieversorger festgestellt werden.
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Auf der Bundesautobahn 45 war es zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Die Verletzten wurden durch den Rettungsdienst in die umliegenden Krankenhäuser verbracht. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr ab und leuchtete diese bis zur Bergung des Fahrzeuges aus.
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