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Beim Eintreffen brannten ein Abluftanlage und angrenzende Dachteile.
Das Feuer drohte auf weitere Dachteile überzugreifen. Das Gebäude wurde umgehend geräumt.
Durch den Einsatz eines C-Rohres über Steckleiter konnte das Feuer durch einen Trupp unter PA begrenzt werden.
Durch die Ausbreitung innerhalb des Holzbalkendecke mussten große Teile der Abluftanlage entfernt und Ziwschendeckenbereiche eröffnet werden.
Aufgrund der Gefahr durch Absturz mussten die Einsatzkräfte mittels Absturzsicherung gesichert vorgehen.
Die Kriminalpolizei wurde bereits im Verlauf des Einsatzes in die Lage eingewiesen.
Während der Maßnahmen stand ein RTW in Bereitstellung.
Die Einsatzstelle wurde abschließend der Kriminalpolizei zur Ermittlung übergeben.
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Bei einer gemeldeten Rauchentwicklung aus einem Fenster im zweiten Obergeschoss handelte es sich um Baustaub. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldenanlage durch mutwilliges Einschlagen eines Handdruckmelders.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch Beschädigung eines Sprinklerkopfes.
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