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Auslösen einer Brandmeldeanlage durch mutwilliges betätigen eines Handdruckmelders. Der betroffene Bereich wurde durch einen Trupp begangen und kontrolliert. Anschließend wurde die Brandmeldeanlag durch die Feuerwehr zurückgestellt und die Anlage an den Betreiber übergeben.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund. Der betroffene Bereich wurde kontrolliert.
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Kein Feuer und kein Rauch erkennbar, vermutlich gab es eine Verpuffung in der Heizungsanlage. Diese wurde von Strom und Gas getrennt.
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Ein gemeldeter Kaminbrand stellte sich als Brand der Schornsteinkopfverkleidung dar. Diese wurde unter PA von der Drehleiter aus mittels C-Rohr abgelöscht und demontiert. Der offene Kamin im Dachgeschoss wurde mittels Kleinlöschgerät ausgemacht und das abgelöschte Feuerholz über den Balkon ins freie gebracht.
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