So lautet das diesjährige Motto des Rauchmeldertags am 13. Mai 2016. Dieses Jahr werden die Eigentümer bei der bundesweiten Kampagne in den Fokus gesetzt.
Rauchmelder sind schon seit einigen Jahren in den meisten Bundesländern Pflicht, verantwortlich für die Ausstattung sind dabei die Eigentümer. Die Kampagne appelliert daher, dieser Pflicht auch nachzukommen. Denn aktuelle Statistiken belegen: Die Mehrzahl der Eigentümer installiert die Rauchmelder erst gegen Ende der Übergangsfristen. Dabei zeigt die Erfahrung der Feuerwehr, dass durch Rauchmelder oft größere Brände oder sogar Personenschäden verhindert werden konnte.
Die Rauchmelderpflicht gilt mittlerweile in 14 Bundesländern und ist gesetzlich in der jeweiligen Landesbauordnung verankert. Auch in Nordrhein-Westfalen sind die Eigentümer, unabhängig davon, ob sie im selbstgenutzten Wohnraum leben oder ihr Eigentum vermietet haben, für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht verantwortlich.
So besteht die Einbaupflicht in NRW in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. Einzubauen sind Rauchmelder gemäß der Bauordnung NRW in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Für den Einbau ist immer der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder hat dem gegenüber in der Regel der unmittelbare Nutzer (z.B. der Mieter) sicherzustellen.
Die Feuerwehr weist besonders darauf hin, dass regelmäßige Wartungen der Rauchmelder wichtig sind. So steigt die Zahl der Fehlalarme durch nicht gewartete Rauchmelder stetig. Dabei ist eine Wartung sehr einfach und nimmt weder viel Zeit noch viel Geld in Anspruch. Näheres zur Installation und Wartung kann dem unteren Link entnommen werden.
Übersicht zur Gesetzgebung in den Bundesländern
Informationen zur Installation und Wartung